Kirchenwahl 2019 – Kirchengemeinderatsmitglieder gesucht!

Willkommen im Wahljahr 2019! Das nach Kommunalwahl und Europawahl am 26. Mai noch weitergeht: Am Sonntag, 1. Dezember 2019 werden alle Mitglieder der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ab einem Alter von 14 Jahren an die Wahlurnen gerufen, zur Kirchenwahl …

Gewählt wird dann zum einen die Landessynode. Die Landessynode ist sozusagen das Parlament unserer Landeskirche, das Grundsatzentscheidungen trifft und Gesetze beschließt. Nur in Württemberg werden die Mitglieder der Landessynode – insgesamt 30 Theolog/-innen und 60 Laien – in einer Urwahl direkt von allen Gemeindegliedern bestimmt. Aus unserem Wahlkreis Ludwigsburg, Marbach werden insgesamt vier Personen in die Landessynode gewählt.

Zum anderen geht es bei der Kirchenwahl um die Leitungsgremien der einzelnen Kirchengemeinden, nämlich die Kirchengemeinderäte. Der Kirchengemeinderat der Evangelischen Kirchengemeinde Murr an der Murr besteht aus neun gewählten Mitgliedern, hinzu kommen Kirchenpflegerin Iris Braun-Miersch und Daniel Renz als Pfarrer. Diese elf leiten gemeinsam die Kirchengemeinde. Dazu gehören viele wichtige Entscheidungen: was unsere Kirchengemeinde anbietet, wie man Gottesdienst feiert, wofür Geld ausgegeben wird, …

Im besten Fall spiegelt der Kirchengemeinderat die Vielfalt der Kirchengemeinde wider – also sollten Frauen und Männer dazugehören, Ältere und Jüngere, Menschen mit Familie und Alleinstehende, Ur-Murrer und Neuzugezogene, Fromme und Zweifelnde, Kirchgänger und Sonntags-Bruncher, … Womöglich brauchen wir also gerade Sie! Haben Sie Lust, Ihre Kirchengemeinde an dieser spannenden Stelle mitzugestalten? Oder kennen Sie jemanden, den Sie vorschlagen sollten?

Zu den Grundaufgaben im Kirchengemeinderat gehören eine monatliche Sitzung (derzeit dienstagabends von 19:30 Uhr bis 22:30 Uhr), ein jährliches Klausur-Wochenende in der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein, Gottesdienst-Beteiligung alle sieben bis acht Wochen und die Mitorganisation des jährlichen Mitarbeiterfests. Bei Bedarf sind auch flexible Zwischenlösungen möglich. Persönlich gewählte Schwerpunkte können hinzukommen, zum Beispiel in den Themen-Ausschüssen. Die Amtszeit beträgt in der Regel sechs Jahre.

Fragen beantworten Ihnen gerne alle Mitglieder des aktuellen Kirchengemeinderats (zu finden unter anderem hier). Und/oder Sie schnuppern einfach mal in eine öffentliche Sitzung hinein (Termine ebenfalls online).

Weitere Informationen zur Kirchenwahl 2019 finden sich unter: www.kirchenwahl.de